Allgemeine Geschäftsbedingungen Förderverein Trinkhalle am Kleinen Rugen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot des Fördervereins Trinkhalle am Kleinen Rugen zur Anwendung. Gültigkeit ab Januar 2026.
1. Preise
Alle Preise verstehen sich in CHF und sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
2. Hallenvermietungen
Reservationsanfragen können schriftlich oder telefonisch getätigt werden.
Die Mietkonditionen sind unter Konditionen ersichtlich.
2.1. Anzahlung
Für die Miete der Trinkhalle am Kleinen Rugen ist eine Anzahlung von 30% des Mietbetrages zu leisten. Die Anzahlung ist 10 Tage nach Vertragsabschluss fällig.
Eine Reservation gilt erst nach Eingang der Anzahlung als bestätigt.
2.2. Restzahlung
Die Restzahlung des Mietbetrages ist 10 Tage vor Anlassbeginn fällig.
2.3. Schlüsseldepot
Das Schlüsseldepot beträgt CHF 100.00 und wird nach dem Anlass zurückerstattet.
2.4. Hausordnung
Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Insbesondere die Regelung zur Nachtruhe ist strikte zu befolgen. Der Mieter haftet bei Nachtruhestörung für sämtliche Konsequenzen.
2.5. Haftung
Der Mieter haftet für sämtliche Beschädigungen an Gebäude, Inventar und Umgebung sowie für Folgeschäden aus nicht adäquatem Verhalten (Ruhestörung, Verschmutzung Umgebung, etc..).
2.6. Bewilligung
Der Mieter ist für die Einholung einer allfälligen Festwirtschaftsbewilligung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken selber verantwortlich.
2.7. Übergabe
Der Mieter übernimmt die gemieteten Räume in gereinigtem Zustand in Anwesenheit des Hallenwartes.
2.8. Rückgabe
Der Mieter gibt die gemieteten Räume in "besenreinem" Zustand (Inventar und Mobiliar gereinigt, Böden gewischt, Umgebung geputzt) zurück. Zusätzliche Reinigung wird nach Aufwand mit 35.00 / h verrechnet.
2.9. Annullation
Bei Annullation einer bestätigten Reservation bis 90 Tage vor Mietbeginn werden dem Mieter CHF 50.00 Umtriebskosten verrechnet. Bei Annullation 89 bis 31 Tage vor Mietbeginn werden dem Mieter 50% des Mietbetrages verrechnet. Bei späterer Annullation ist der ganze Mietbetrag geschuldet.
3. Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag wird nach der Hauptversammlung fällig (jeweils Ende März). Kosten sind unter Mitgliedschaft ersichtlich.
4. Datenschutz
Der Förderverein Trinkhalle am Kleinen Rugen bearbeitet die Daten, die Sie uns bei der Beitrittserklärung oder Hallenreservation geben, mit grösster Sorgfalt. Weitere Informationen, wie wir mit persönlichen Daten umgehen, finden Sie unter Datenschutzerklärung.
5. Preisänderungen
Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
6. Gerichtsstand
Es gilt das Schweiz. Obligationenrecht. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Oberland, Thun.